Behandlungsfehler
Behandlungsfehler – Ihre Rechte und Unterstützung
Was ist ein Behandlungsfehler?
Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn medizinische Fachkräfte bei der Diagnose, Therapie oder Nachsorge von Patienten von den allgemein anerkannten medizinischen Standards abweichen und dadurch gesundheitliche Schäden verursachen. Diese Fehler können durch Ärzte, Pflegekräfte, Therapeuten oder andere im Gesundheitswesen tätige Personen entstehen.
Ihre Rechte als Patient
Als Patient haben Sie das Recht auf eine fachgerechte medizinische Versorgung. Wenn ein Behandlungsfehler vermutet wird, stehen Ihnen verschiedene Rechte zu:
Einsicht in Ihre Patientenakte: Sie haben das Recht, Ihre vollständigen medizinischen Unterlagen einzusehen. Diese können wichtige Informationen über den Ablauf der Behandlung und eventuelle Fehler enthalten.
Beratung und Unterstützung: Wir erklären Ihnen die relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen und Ihre Möglichkeiten. Gemeinsam entwickeln wir eine Strategie, die Ihren individuellen Bedürfnissen und Zielen entspricht, ob im Gerichtssaal oder in Verhandlungen.
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Bei nachgewiesenen Behandlungsfehlern können Sie Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld haben. Dies kann den Ersatz von Behandlungskosten, Verdienstausfall sowie Entschädigung für körperliche und seelische Schmerzen umfassen.
Schritte bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler
Dokumentation: Notieren Sie alle relevanten Informationen über Ihre Behandlung, Symptome und Gespräche mit medizinischem Personal. Sammeln Sie sämtliche medizinischen Dokumente und Belege und fertigen Sie wenn möglich ein Gedächtnisprotokoll. Wir unterstützen Sie dabei.
Fachliche Unterstützung: Wir als spezialisierte Fachanwälte geben Ihnen eine fundierte Einschätzung Ihres Falls.
Rechtliche Schritte einleiten: Gemeinsam mit unserer Unterstützung können Sie dann entscheiden, ob eine außergerichtliche Einigung er ein gerichtliches Verfahren sinnvoll ist.
Unsere Unterstützung
Umfassende Fallanalyse: Zu Beginn jedes Mandats führen wir eine detaillierte Untersuchung Ihres Falles durch. Anhand der medizinischen Unterlagen und der Prüfung von medizinischen Gutachten können wir einschätzen, ob und in welchem Umfang sich ein Behandlungsfehlers belegen lässt und Ansprüche geltend gemacht werden können.
Rechtliche Beratung: Wir erklären Ihnen die relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen und Ihre Möglichkeiten. Gemeinsam entwickeln wir eine Strategie, die Ihren individuellen Bedürfnissen und Zielen entspricht, ob im Gerichtssaal oder in Verhandlungen.
Außergerichtliche Einigungen: In vielen Fällen ist eine außergerichtliche Einigung die effizienteste Lösung. Wir verfügen über umfassende Erfahrung in der Verhandlung mit Versicherungen und medizinischen Einrichtungen und streben stets danach, die bestmögliche Entschädigung für Sie zu sichern.
Vertretung vor Gericht: Sollte eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein, vertreten wir Sie entschlossen und kompetent vor Gericht. Wir setzen uns für Ihr Recht auf Schadensersatz und Schmerzensgeld ein und streben danach, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erreichen.
Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung Wenn Sie vermuten, dass Sie oder ein Angehöriger Opfer eines Behandlungsfehlers geworden sind, zögern Sie nicht, sich für eine unverbindliche telefonische Ersteinschätzung mit uns in Verbindung zu setzen.
Unverbindliche und kostenlose Einschätzung
Wir bieten in Arzthaftungsfällen vorab eine unverbindliche kostenlose telefonische Ersteinschätzung Ihres Falles an.
Wenn es danach zu einer aussichtsreichen Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderung kommt, deckt bei Mandanten mit einer Rechtsschutzversicherung der Rechtsschutzversicherer die Kosten von Schadenersatzangelegenheiten in vollem Umfang ab.
Sofern keine Rechtsschutzversicherung und auch nicht genügend Geld für die Prozessführung vorhanden ist, können die Prozesskosten nach Antragstellung durch die Staatskasse übernommen werden.
Ute Steinhilber & Berthold Guardiera
Marktplatz 5, 72124 Pliezhausen
Tel. +49 (0) 7127-8878118