Schmerzensgeld / Schadenersatzansprüche
Schmerzensgeld und Schadensersatzansprüche – Ihr Recht auf Entschädigung
Was ist Schmerzensgeld?
Schmerzensgeld ist eine finanzielle Entschädigung für immaterielle Schäden, die durch körperliche oder seelische Verletzungen entstanden sind. Diese können durch Unfälle, ärztliche Behandlungsfehler, Straftaten oder andere schädigende Ereignisse verursacht werden. Das Schmerzensgeld soll den erlittenen Schmerz und das Leid kompensieren und dem Geschädigten einen Ausgleich bieten.
Ihre Rechte auf Schmerzensgeld
Als Geschädigter haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn Sie durch das Verschulden eines anderen körperliche oder seelische Schäden erlitten haben. Folgende Punkte sind hierbei entscheidend:
Art und Schwere der Verletzung: Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach der Schwere und Dauer der Beeinträchtigung.
Dauer der Beeinträchtigung: Lang anhaltende oder dauerhafte Schäden führen in der Regel zu höheren Entschädigungsbeträgen.
Verschulden des Schädigers: Die Verantwortung und das Verschulden des Schädigers spielen eine wichtige Rolle bei der Festlegung der Schmerzensgeldhöhe.
Was sind Schadensersatzansprüche?
Schadensersatzansprüche umfassen die finanziellen Aufwendungen, die durch den Schaden entstanden sind. Ziel ist es, den Geschädigten so zu stellen, als wäre der Schaden nicht eingetreten. Zu den ersatzfähigen Schäden zählen:
Behandlungskosten: Kosten für medizinische Behandlungen, Operationen, Medikamente und Therapien, soweit sie nicht von der Krankenkasse übernommen werden.
Verdienstausfall: Entgangener Lohn oder Gehalt aufgrund von Arbeitsunfähigkeit.
Sachschäden: Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten für beschädigte oder zerstörte Gegenstände.
Haushaltsführungsschaden: Kosten für die Inanspruchnahme von Haushaltshilfen oder anderen Dienstleistungen, die aufgrund der Verletzung notwendig werden.
Schritte zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche
Dokumentation: Sammeln Sie alle relevanten Belege, medizinischen Unterlagen und sonstigen Nachweise, die Ihre Schäden belegen. Von uns erhalten Sie die notwendigen Informationen und Hilfestellungen.
Rechtliche Beratung: Wir als spezialisierte Anwälte informieren Sie über Ihre Rechte und die besten Vorgehensweisen.
Unsere Unterstützung für Sie
Unser erfahrenes Anwaltsteam steht Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche zur Seite. Wir bieten Ihnen umfassende rechtliche Unterstützung und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.
Warum wir?
Fachwissen und Erfahrung: Mit langjähriger Erfahrung im Bereich Personenschadenrecht kennen wir die rechtlichen und medizinischen Feinheiten Ihres Falls.
Individuelle Betreuung: Wir bieten eine persönliche und maßgeschneiderte Beratung, um die bestmöglichen Ergebnisse für Sie zu erzielen.
Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche telefonische Ersteinschätzung. Gemeinsam klären wir Ihre Fragen und planen die nächsten Schritte, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Unverbindliche und kostenlose Einschätzung
Wir bieten in Arzthaftungsfällen vorab eine unverbindliche kostenlose telefonische Ersteinschätzung Ihres Falles an.
Wenn es danach zu einer aussichtsreichen Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderung kommt, deckt bei Mandanten mit einer Rechtsschutzversicherung der Rechtsschutzversicherer die Kosten von Schadenersatzangelegenheiten in vollem Umfang ab.
Sofern keine Rechtsschutzversicherung und auch nicht genügend Geld für die Prozessführung vorhanden ist, können die Prozesskosten nach Antragstellung durch die Staatskasse übernommen werden.
Ute Steinhilber & Berthold Guardiera
Marktplatz 5, 72124 Pliezhausen
Tel. +49 (0) 7127-8878118