Personenschaden 

Personenschaden: Ihre Rechte und Unterstützung im Schadensfall

Was ist ein Personenschaden?

Ein Personenschaden bezeichnet körperliche, seelische oder gesundheitliche Beeinträchtigungen, die durch ein Unfallereignis, eine Straftat oder eine andere schädigende Handlung verursacht wurden. Diese können vielfältige Formen annehmen, von Verletzungen bei Verkehrsunfällen über Arbeitsunfälle bis hin zu Schäden durch fehlerhafte Produkte oder medizinische Behandlungsfehler.

 Ihre Rechte als Geschädigte/Geschädigter

Als Opfer eines Personenschadens haben Sie verschiedene Rechte um die Folgen des Schadens zu bewältigen und angemessenen Ausgleich zu erhalten:

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Sie haben Anspruch auf Ersatz der durch den Schaden entstandenen Kosten, einschließlich Behandlungskosten, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden und Rehabilitation. Zusätzlich können Sie Schmerzensgeld für erlittene körperliche und seelische Schmerzen verlangen.

Individuelle Beratung und rechtliche Unterstützung: Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche geltend zu machen und setzen alles daran, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Mit jahrelanger Erfahrung im Bereich Personenschaden kennen wir die rechtlichen und medizinischen Aspekte Ihres Falls. Wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen und bieten maßgeschneiderte Lösungen.

Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche telefonische Ersteinschätzung: Wenn Sie oder ein Angehöriger Opfer einer Körperverletzung geworden sind und Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie uns heute. Wir setzen uns dafür ein, dass Ihre Rechte vollständig anerkannt und entschädigt werden.

Unverbindliche und kostenlose Einschätzung

Wir bieten in Arzthaftungsfällen vorab eine unverbindliche kostenlose telefonische Ersteinschätzung Ihres Falles an.

Wenn es danach zu einer aussichtsreichen Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderung kommt, deckt bei Mandanten mit einer Rechtsschutzversicherung der Rechtsschutzversicherer die Kosten von Schadenersatzangelegenheiten in vollem Umfang ab.

Sofern keine Rechtsschutzversicherung und auch nicht genügend Geld für die Prozessführung vorhanden ist, können die Prozesskosten nach Antragstellung durch die Staatskasse übernommen werden.